SUPPORT UND FAQs
Immer den passenden Ansprechpartner
Wir wissen selbst, dass es im Bereich der Präventionskurse nach § 20 aktuell nicht einfach ist, den Überblick zu behalten. Umso wichtiges ist es uns, dass Du Dich gut aufgehoben fühlst.
Ebenso kannst Du Dich während Deiner Ausbildung bei inhaltlichen Fragen gerne an uns wenden. Wir leiten Deine Fragen an unsere Fachdozenten-Team weiter.
Für alle offenen Fragen erreichst Du unser Support- und Serviceteam per Telefon. Alternativ buche Dir Dein persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch.
FAQs
Häufig gestellte Fragen
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Leider nein.
Der GKV Leitfaden Prävention sieht vor, dass eine Ausbildung im Rahmen einer nicht-formalen beruflichen Qualifizierung für das Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten über einen Zeitraum von mindesten 12 bzw. 24 Monaten absolviert werden muss. Ausbildungen, welche den Zeitraum unterschreiten sind nicht anerkennungsfähig.
Leider nein.
Wir wissen, dass viele Teilnehmer*innen mit einem großes Wissen und Vorerfahrung in die Ausbildung starten. Doch die Vorgaben des GKV Leitfaden Prävention sieht vor, dass eine Ausbildung im Rahmen einer nicht-formalen beruflichen Qualifizierung bei einem Ausbildungsinstitut über den vorgegebenen Zeitraum mit den jeweils geforderten Inhalten abgeschlossen werden muss.
Demnach ist ein Stückeln der notwendigen Fachkompetenzen aus verschiedenen Qualifikationen für eine Zulassung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) auch nicht zulässig.
Leider nein.
Die fachpraktischen Kompetenzen sind Einheitlich durch das Ausbildungsinstitut zu vermitteln. Daher können vorhandene Praxiserfahrungen, Praktika oder berufliche Tätigkeiten nicht anerkannt werden.
Leider nein.
Die fachpraktischen Kompetenzen sind in einem Umfang von min. 150 Stunden ausschließlich in Präsens vor Ort zu erwerben. Die Vermittlung der fachpraktischen Kompetenzen auf digitalem Weg per Livestream oder als Selbstlernphase ist nicht leitfaden-konform und kann dementsprechend auch nicht durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt werden.
Die Durchführung einer nicht-formalen Qualifizierung mit Abschluss kann von Ausbildungsinstitut zu Ausbildungsinstitut stark variieren. Wichtig für Dich ist bei Deiner Wahl darauf zu achten, dass die Ausbildung den Anforderungen des GKV Leitfaden Prävention entspricht. Im Folgenden findest Du die wichtigsten Keyfacts zu den Vorgaben, welche für die Zulassung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention erfüllt werden müssen:
- Ausbildungsdauer mindestens 12 bzw. 24 Monate
- Die Inhalte müssen in einer zusammenhängenden Ausbildung absolviert werden
- Die Ausbildung muss mit einer Prüfung abschließen
- Der Ausbildungserfolg muss mit einem Zeugnis oder einer Urkunde belegt werden
- Es dürfen im Handlungsfeld Bewegung keine Inhalte aus vorherigen Ausbildungen anerkannt werden
- Die fachpraktischen Kompetenzen sind komplett in Präsenz vor Ort zu absolvieren
- Was ist eine "nichtformale berufliche Qualifizierung mit Abschluss"?
Eine nichtformale berufliche Qualifizierung mit Abschluss ist eine Ausbildung an privaten Institutionen, die nicht über das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder spezifische Landesgesetze geregelt ist. Die nachfolgend genannten Fachkompetenzen können auch in einer solchen nichtformalen beruflichen Qualifizierung von mindestens einjähriger Dauer mit Abschluss erworben worden sein. Die Ausbildung muss mit einer Prüfung abgeschlossen und der Ausbildungserfolg mit einem Zeugnis oder einer Urkunde nachgewiesen werden.
Mit unserer Ausbildung zum Präventionstrainer*In bzw Fachtrainer*In für Prävention erlangst Du eine Grundqualifikation, mit welcher Du Bewegungskurse über die Krankenkassen anbieten kannst. Unsere Fachausbildung ist von der ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) anerkannt und zugelassen.
- Kann ich nach der Ausbildung Präventionskurse über die Krankenkassen anbieten?
Ja, das kannst du. Nach Abschluss unserer Ausbildung „Fachtrainer/in für Prävention“ kannst du im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten Präventionskurse mit einer Bezuschussung der Krankenkassen anbieten.
- Welche Art von Präventionskursen kann ich nach Abschluss der Ausbildung anbieten?
Nach Abschluss der Fachtrainer-Ausbildung bist du berechtigt, Präventionskurse im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten anzubieten.
Bitte beachte hier, dass sich das Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten in zwei Präventionsprinzipien aufteilt und bestimmte Kursarten nur in dem jeweiligen Präventionsprinzip angeboten werden können:
- „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität“
- Beispiele für mögliche Kurse sind: Gerätegestütztes Krafttraining, Cardio Fitness, Faszientraining, Aqua Fitness, Beweglichkeits- und Koordinationstraining, Outdoorkurse, Seniorenfitness, Fit mit Babybauch/in der Schwangerschaft, Kinderkurse, uvm.
- „Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme“
- Beispiele für mögliche Kurse sind: Rückenfit, Osteoporoseprävention, Lungensport, Core Training, Diabetes mellitus (Typ 2) Prävention, Pilates, Wirbelsäulengymnastik, Beckenbodentraining, Arthroseprävention
Mit Abschluss der 12-monatigen Ausbildung darfst du Kurse ausschließlich im Präventionsprinzip „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität“ anbieten.
Nach Abschluss der 24-monatigen Ausbildung darfst du Kurse in beiden Präventionsprinzipien anbieten.
- Was bedeutet Präventionsprinzip?
Der GKV-Leitfaden Prävention teilt das Handlungsfeld Bewegung in zwei verschiedene Präventionsprinzipien:
- Präventionsprinzip 1: „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität“
- Präventionsprinzip 2: „Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme“
Je nachdem welche Kurse Du später Schwerpunktmäßig anbieten möchtest solltest Du überlegen, für welches Prinzip Du Dich ausbilden lassen möchtest. Nach Abschluss der 12-monatigen Ausbildung darfst du Kurse im Präventionsprinzip 1 und nach Abschluss der 24-monatigen Ausbildung darfst Du Kurse in beiden Präventionsprinzipien anbieten.
- Welche Unterschiede haben die 12- und die 24-monatige Ausbildung?
Tatsächlich ist der einzige Unterschied das Modul „Pathologie und Pathophysiologie“. Ansonsten ist der Lehrplan identisch.
Sicher fragst Du Dich jetzt, wieso die Ausbildungsdauer um das Doppelte angehoben wird, wenn der Unterschied nur in einem einzigen Modul liegt? Diese Fragen können wir zu 100% nachvollziehen.
Wichtig zu verstehen ist, dass die Rahmenbedingungen der Ausbildung durch den GKV-Spitzenverband vorgegeben werden. Und diese Rahmenbedingungen besagen, dass die Ausbildung für das Präventionsprinzip 1 mindestens 12 Monate und die Ausbildung im Präventionsprinzip 1 + 2 mindestens 24 Monate dauern müssen.
- Wie kann ich nach meiner Ausbildung Präventionskurse anbieten?
Wir sind hier ganz ehrlich. Der Weg bis zum Ziel „Jetzt kann ich einen Kurs über die Krankenkasse anbieten“ ist nicht so einfach, wie es bei vielen anderen Instituten vermittelt wird. Hier eine kurze Zusammenfassung für dich:
- Du musst dir einen Account bei der Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) anlegen.
- Du musst eine Kompetenzprüfung durchführen lassen.
- Nach erfolgreicher Kompetenzprüfung kannst du nun:
- Einen Kurs selbst entwickeln und ihn durch die ZPP prüfen lassen (dieser Weg ist unserer Erfahrung nach sehr aufwendig)
- Einen Kurs auf Basis eines zertifizierten Konzeptes einleiten (in unserer Ausbildung hast du die Nutzung von drei zertifizierten Konzepten mit inbegriffen)
- Nach erfolgreicher Kursprüfung kannst du nun den zertifizierten Kurs mit einem Zuschuss der Krankenkassen anbieten.
Schnell erklärt
Begriffserklärung
- Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP)
Die ZPP ist eine zentrale Prüfstelle, welche nach den Kriterien des GKV-Spitzenverbands die Qualifikationen von Anbietern von Präventionskursen, sowie Präventionskurse und Präventionskonzepte prüft und zertifiziert.
- GKV-Leitfaden Prävention
Der GKV-Leitfaden Prävention regelt alle Rahmenbedingungen für Maßnahmen der Prävention nach § 20 SGB V (Handlungsfelder und Kriterien), sowie nach § 5 SGB XI (stationäre Pflegeeinrichtungen).
- GKV-Spitzenverband
GKV-Spitzenverband ist seit dem 1. Juli 2008 der bundesweite Verband der Krankenkassen in Deutschland. Aufgaben sind unter anderem die gemeinsame Selbstverwaltung, die Unterstützung der Krankenkassen und ihrer Landesverbände, der medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, sowie die Zuständigkeiten auf internationaler Ebene.
Unter anderem ist der GKV-Spitzenverband für die Erstellung des GKV-Leitfaden Prävention verantwortlich.
- Unterschied Präventionskurs/ Präventionskonzept
Ein Präventionskonzept ist wie ein Plan, der regelt und vorgibt, wie ein Präventionskurs durchzuführen ist. Ein Präventionskonzept als solches, kann nicht über die Krankenkassen bezuschusst werden, sondern dient lediglich als Grundlage für einen Präventionskurs. Um aus einem Präventionskonzept einen Präventionskurs zu erstellen wird ein qualifizierter Kursleiter benötigt.
So kann auf Basis des Präventionskonzeptes eine Kursprüfung mit einem entsprechenden Kursleiter eingeleitet werden. Vereinfacht kannst du dir vorstellen:
Zertifiziertes Präventionskonzept + qualifizierter Kursleiter = zertifizierter Präventionskurs
- Handlungsfeld/ Präventionsprinzip
Ein Handlungsfeld nach dem GKV-Leitfaden Prävention ist ein Bereich, in welchen ein Präventionskurse/Präventionskonzepte/Kursleiter aufgestellt sind. Insgesamt gibt es vier Handlungsfelder, welche sind in jeweils zwei Präventionsprinzipien aufteilen:
- Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten
- Präventionsprinzip „Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität“
- Präventionsprinzip „Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme“
- Handlungsfeld Ernährung
- Präventionsprinzipien „Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung“
- Präventionsprinzipien „Vermeidung und Reduktion von Übergewicht“
- Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement
- Präventionsprinzip „Förderung von Stressbewältigungskompetenzen (Multimodales Stressmanagement)“
- Präventionsprinzip „Förderung von Entspannung (Palliativ regeneratives Stressmanagement)“
- Handlungsfeld Suchtmittelkonsum
- Präventionsprinzipien „Förderung des Nichtrauchens“
- Präventionsprinzipien „Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums“